Lehrgang zur Qualifizierung verantwortlicher Aufsichtpersonen beim Schießen
Schießstandaufsicht / Schießleiter
Die Mitarbeiter des Bewachungsgewerbes sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben besonderen Gefahren ausgesetzt. Deshalb müssen Träger von Schusswaffen gemäß § 18 BGV C7 Abs.2
und 3 regelmäßig an Schießübungen teilnehmen, die unter der Aufsicht eines nach Waffenrecht Verantwortlichen auf Schießstandanlagen durchgeführt werden.
Wir bieten deshalb Lehrgänge für die Qualifizierung verantwortlicher Aufsichtspersonen an.
Unser Ausbilder hat die Befähigungen, als ehemaliger Fachreferent der Polizei für Zwangsmittel und Schießtraining, sowie als Ausbilder und Referent für Waffensachkunde
§ 7 WaffG eines Landesverbandes.
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Minimal 5 Teilnehmer |
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