Lehrgang zur Qualifizierung verantwortlicher Aufsichtpersonen beim Schießen

Schießstandaufsicht / Schießleiter

Die Mitarbeiter des Bewachungsgewerbes sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben besonderen Gefahren ausgesetzt. Deshalb müssen Träger von Schusswaffen gemäß § 18 BGV C7 Abs.2 und 3 regelmäßig an Schießübungen teilnehmen, die unter der Aufsicht eines nach Waffenrecht Verantwortlichen auf Schießstandanlagen durchgeführt werden.

Wir bieten deshalb Lehrgänge für die Qualifizierung verantwortlicher Aufsichtspersonen an.

Unser Ausbilder hat die Befähigungen, als ehemaliger Fachreferent der Polizei für Zwangsmittel und Schießtraining, sowie als Ausbilder und Referent für Waffensachkunde § 7 WaffG eines Landesverbandes.


DAUER:
    1 Tag, jeweils von 09.00 - 16.00 Uhr
KURSBEGINN:
    auf Anfrage
AUSBILDUNGSINHALTE:
  • Grundlagen der inneren Sicherheit auf Schießanlagen
  • Schießstandordnung
  • Waffenrechtliche Regelungen zur Benutzung von Schießstätten
  • Altergrenzen nach § 27 Abs. 3 usw…

  • Aus Kopierschutzgründen haben wir auf eine weitere Präsentation der Inhalte verzichtet,
    da die Konkurrenz gerne mitkopiert. Know-How Transfer nicht zum 0 Tarif.
ALLGEMEINES:

    Minimal   5 Teilnehmer
    Maximal 15 Teilnehmer

KOSTEN:
    Auf Anfrage (mit Befähigungsnachweis und Ausweis)